Markenrecht
Eine Marke ist der Name, der Brand, die Etikette, das Signet eines Produktes, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens.
Folgendes bieten wir unseren Klienten an:
- Unsere Markenabteilung bietet die folgenden Dienstleistungen an:
- Durchführen von Recherchen nach ähnlichen oder identischen Marken
- Beurteilung der Schutzfähigkeit von Marken
- Ausarbeiten der Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse einer Marke
- Anmelden von Marken in allen gewünschten Ländern
- Anfertigen der nötigen Übersetzungen
- Erledigung von Amtsbescheiden
- Erneuerung von Marken
- Einreichen von Widersprüchen gegen ähnliche Drittmarken
- Verteidigung der Marken gegen Verletzungen oder Angriffe durch Dritte
Gesellschaftsrecht
Muster & Partner berät private und Publikumsgesellschaften, deren Verwaltungsräte, Investoren und Aktionäre sowie Unternehmer aus allen Branchen betreffend sämtliche Handels- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen.
- Gründung von Gesellschaften und Errichten von Zweigniederlassungen
- Aufsetzen von Organisationsstrukturen (Organisationsreglemente)
- Finanzierung von Unternehmen
- Aktionärbindungsverträge
- Nachfolgeregelungen
- Generalversammlungen (Vorbereitung und Durchführung, Protokollführung, unabhängige Stimmrechtsvertretung)
- Übernahme von Verwaltungsratsmandaten
- Beratung von Verwaltungsräten und Geschäftsführung
Verträge
Wir prüfen den von unseren Mandanten erklärten Sachverhalt, schlagen den passenden Vertrag vor und arbeiten ihn sorgfältig aus. In Frage kommen dabei die verschiedensten Vertragsarten. Erfahrungsgemäss steht an erster Stelle ein Geheimhaltungsabkommen, welches vor der Aufnahme von Vertragsverhandlungen mit Dritten unbedingt unterzeichnet werden sollte. Danach kommen Forschungs- und Entwicklungsverträge in Frage, Lizenzverträge, Lieferverträge, Zusammenarbeitsverträge, Toll Manufacturing, Franchising, Übertragungen und vieles mehr. Unsere Rechtsabteilung besitzt eine langjährige Erfahrung im Verfassen von Verträgen insbesondere auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechtes.
Immobilienrecht
Im Bereich Immobilienrecht verfügt ein grosser Teil unseres Teams über langjährige Erfahrung, von der unsere Klienten profitieren.
Das öffentliche und das privatrechtliche Bau- und Planungsrecht umfasst die gesamten Aspekte vor, während und nach der Erstellung eines Bauwerkes. Dabei geht es nicht nur um die Einholung der relevanten Bewilligungen, sondern auch darum, dem Bauherrn zu ermöglichen, sein Wunschobjekt zu erstellen sowie juristische Unterstützung von Bauunternehmern zu leisten.